Unter Selbstzahlerleistungen werden Gesundheitsleistungen verstanden, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. hierzu gehören die Hyaluronsäuretherapie bei Arthrose und Gelenkbeschwerden, Stoßwellentherapie bei z. B. Tennisarm, Kalkschulter, chronischen Entzündungen der Schulter, Gelenk, Muskel – und Sehnenbeschwerden, schlecht heilenden Knochenbrüchen etc. sowie die Anlage eines Kinesiotape bei z.B. Zerrungen, Verstauchungen etc.
